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    Ausgabe 03/2019

    Drug Checking in Berlin geplant

    In Berlin besteht ein hoher Substanzkonsum – ob in der Normalbevölkerung, in der Partyszene oder im Suchtmilieu [1, 2]. Verschiedene Berichte thematisieren den hohen Substanzkonsum und in den Medien wird in diesem Zusammenhang zunehmend über „Drug Checking“ berichtet [3]. Was steckt hinter diesem Begriff?

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  • Leitlinie
    Ausgabe 03/2019

    HIV-Präexpositionsprophylaxe: Was ist zu beachten?

    Bei der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) handelt es sich um die medikamentöse Vorbeugung einer HIV-Infektion mit der Kombination aus Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil (TDF/FTC). Die beiden Arzneimittel werden zusammen mit anderen Arzneistoffen bereits seit Jahren genutzt, um bestehende HIV-Infektionen zu behandeln. Inzwischen sind sie auch zur Vorbeugung zugelassen, müssen jedoch von den Nutzern bisher noch selbst bezahlt werden. Mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundestag jetzt entschieden, die PrEP in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen. Am 01.05.2019 tritt das TSVG in Kraft, bis die PrEP von allen Krankenkassen erstattet wird, kann es aber noch etwas dauern.

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  • Interview
    Ausgabe 03/2019

    HIV-Prävention bei i. v. Drogenkonsumierenden

    Intravenöser Drogenkonsum ist einer der Hauptrisikofaktoren für eine HIV Infektion. In der Schweiz konnten 15.000 HIV-Infektionen verhindert werden, die durch i. v. Drogenkonsum verursacht worden wären. Grund dafür ist die Präventionspolitik des Landes. In den vergangenen zehn Jahren sparte das Schweizer Gesundheitswesen dadurch vermutlich 3.4 Mrd. Schweizer Franken ein. So lauten die Ergebnisse einer Analyse des Universitätsspitals Zürich. Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ) sprach darüber mit Prof. Dr. Roger Kouyos, Forschungsgruppenleiter an der Klinik für Infektionskrankheiten und Spitalhygiene am Universitätsspital Zürich.

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  • Sozialrecht
    Ausgabe 03/2019

    Erstattungsfähigkeit von Fahrten zur Methadonbehandlung

    Grundsätzlich hat ein Versicherter bei ambulanter Krankenbehandlung keinen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten. Folglich sind auch die Fahrten zum Arzt bei einer Methadonbehandlung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. In Ausnahmefällen kommt die Erstattung von Fahrtkosten jedoch in Betracht.

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