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  • Perspektiven
    Ausgabe 05/2019

    Weshalb stigmatisieren wir unsere eigenen Patienten?

    Stigmatisierung betrifft eine Vielzahl sozialer Gruppen, wie beispielsweise ethnische Minderheiten, Personen mit körperlicher Behinderung oder Menschen mit chronischen Erkrankungen. Trotz der weltweit hohen Prävalenz von psychischen Krankheiten, gehören psychisch Erkrankte zu den am stärksten stigmatisierten Personengruppen und hier sind wiederum die Suchtkranken besonders stark betroffen (1).

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  • Naloxon
    Ausgabe 05/2019

    Modellprojekt mit ersten positiven Resultaten

    Im Oktober 2018 ist in Bayern das Naloxon-Modellprojekt „BayTHN – Take-Home-Naloxon in Bayern“ angelaufen. Dieses Projekt läuft bis zum Jahr 2021 und wird mit 330.000 Euro durch das bayerische Gesundheitsministerium gefördert. In den Städten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt und Regensburg werden medizinische Laien geschult, wie sie ein Naloxon-Nasenspray bei Menschen anwenden, die akut einen durch eine Überdosis Heroin oder andere Opioide verursachten Atemstillstand erlitten haben. Der Opioid-Antagonist Naloxon kann in diesen Fällen ein lebensrettendes Medikament sein. Bislang durfte Naloxon nur von Ärzten angewandt werden. Insgesamt nehmen 450 Personen an der Studie teil.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 05/2019

    Substitutionsbehandlung ohne persönlichen APK: Ärztin muss 610.000 Euro Honorar zurückzahlen

    Die tägliche Abrechnung der EBM-Nr. 01950 (Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger) erfordert auch einen täglichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK). Dieser Kontakt muss bei der Vergabe des Substitutionsmittels erfolgen. Die sonstige Behandlung (u. a. Untersuchung, Urinanalyse, Auswahl und Dosierung des Substitutionsmittels usw.) kann diesen Kontakt nicht ersetzen (Sozialgericht [SG] Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2018, Az. S 2 KA 1520/16).

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  • Interview
    Ausgabe 05/2019

    Sichtbezug in Apotheken: gleiche Leistung, gleiches Geld

    Im Mai 2017 wurde die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geändert, im Oktober 2017 erschien die neue „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“ im Bundesanzeiger. Die Vorschriften für die Take-Home-Verschreibung wurden gelockert. Die Psychosoziale Betreuung (PSB) ist nicht mehr Pflicht. Stattdessen entscheidet nun der substituierende Arzt, ob sie sinnvoll ist. Christiane Fahrmbacher-Lutz, Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie in Augsburg, zieht aus Sicht der Apotheken eine erste Bilanz der Neuregelung. Das Interview führte Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ).

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