Kostenloses Webinar:
Differenzierte Therapie bei älteren Opioid-Substitutionspatienten und
Abrechnung in der Opioid-Substitution
Am Mittwoch, dem 13. Juni 2012 von 14.00 bis 16.00 Uhr, referiert Herr Dr. Thomas Poehlke, Psychiater und Suchtmediziner, Münster, zum Thema "Differenzierte Therapie bei älteren Opioid-Substitutionspatienten und Abrechnung in der Opioid-Substitution".
Dieses Online-Seminar findet mit freundlicher Unterstützung der Sandoz Pharmaceuticals GmbH statt. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Anmelden können Sie sich hier.
Recht
Bei Ärzten bestehen vielfach Unsicherheiten in Bezug auf die Ausstellung von Rezepten für Substitutionsmittel. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die richtige Rezeptierung und zeigen auf, welche Anforderungen an die Formalien des Substitutionsmittelrezepts zu stellen sind. Die rechtlichen Grundlagen für die richtige Rezeptierung von Substitutionsmitteln finden sich in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV).
Therapie
Seit dem Quartal 3/2010 wurden Laboruntersuchungen des Kapitels 32 (und damit auch die nach den EBM-Nrn. 32137 bis 32148 abzurechnenden Urinkontrollen auf den Beigebrauch bestimmter Drogen) aus einem gesonderten Honorarkontingent vergütet.
Therapie
Weltweit gibt es ca. 1,3 Millionen Patienten in Opioid-Substitutionstherapie (OST). In Deutschland sind es nahezu 80.000. Parallel zu der Ausweitung der OST ist auch das Ausmaß an privaten und beruflich bedingten Auslandsreisen kontinuierlich gestiegen – allein die jährliche Zahl an bundesdeutschen, ins Ausland reisenden Patienten bewegt sich weit im vierstelligen Bereich. Die am häufigsten in Zusammenhang mit geplanten Auslandsreisen auftretenden Fragen sind: Ist die Mitnahme eines spezifischen Substitutionsmittels in ein bestimmtes Reisezielland gestattet? Falls ja, in welchen Mengen und für welchen Zeitraum?


