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  • Interview
    Ausgabe 01/2023

    Suchtprävention: „Drug-Checking muss auf sich ändernde Jugendkulturszenen reagieren!“

    Drug-Checking ist in Deutschland inzwischen durch Träger der Jugend- und Drogenhilfe in Kooperation mit zur Betäubungsmittelanalyse befähigten Laboren rechtlich abgesichert. Grundlage sind die Streichung eines Satzes in § 10a BtMG sowie ein Zusatz in § 4 BtMG. Doch bisher gibt es kaum Erfahrungen. Anders in Österreich. In Wien startete das Forschungsprojekt checkit! (checkit.wien) bereits vor 25 Jahren. Heute gibt es zusätzlich zum integrierten Drug-Checking bei Events die homebase, die ein stationäres Checking anbietet. Bettina Hölblinger, MSc., ist bei checkit! Bereichsleiterin Suchtprävention. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach mit ihr.

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  • Vergütung
    Ausgabe 01/2023

    HIV-Präexpositionsprophylaxe weiterhin extrabudgetär

    Die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen der HIV-Präexpositionsprophylaxe nach den EBM-Nrn. 01920 ff. war ursprünglich bis 31.12.2022 befristet. KBV und Krankenkassen haben sich jetzt auf eine Verlängerung dieser Befristung um ein Jahr geeinigt. Die extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen gilt nun bis zum 31.12.2023. Eine erneute Prüfung soll nach Evaluation der Abrechnungshäufigkeiten der Leistungen bis zum 30.09.2023 erfolgen. Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag „HIV-Präexpositionsprophylaxe: Was ist zu beachten?“ sowie das Interview „HIV-Prävention bei i. v. Drogenkonsumierenden“ (beide online zu finden in Ausgabe 03/2019 unter subletter.de).

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  • Betäubungsmittelrecht
    Ausgabe 01/2023

    Bundesgesundheitsminister will BtMVV ändern

    Das Bundeskabinett hat Ende Dezember 2022 eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Vom 08.04.2023 an soll die Substitutionstherapie weniger bürokratisch sein, Patienten sollen flexibler behandelt werden. So werden die Höchstverschreibungsmengen sowie die Kennzeichnung Z für Patienten, die bisher kein Take-Home erhalten, gestrichen. Auch die Regel, dass nur ein BtM-Rezept pro Woche ausgestellt werden darf, soll fallen. Der Bundesrat muss der geänderten BtMVV noch zustimmen.

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  • Statistik
    Ausgabe 01/2023

    HIV-Neuinfektionen bleiben stabil

    Die Zahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland lag im Jahr 2021 – wie im Vorjahr – bei 1.800 Fällen. So das Robert Koch-Institut (RKI) am vergangenen Welt-AIDS-Tag, der am 01.12.2022 stattfand. Beim Gebrauch intravenöser Drogen infizierten sich etwa 320 Menschen mit HIV. Seit 2010 gab es in dieser Gruppe einen deutlichen Anstieg, der sich 2019 stabilisierte. Da sich während der Coronapandemie relativ wenig Menschen auf HIV testen ließen, könnte die Zahl der Neuinfektionen allerdings über 1.800 liegen. RKI-Präsident Lothar H. Wieler forderte „zielgruppenspezifische Testangebote“. Auch die Deutsche Aidshilfe fordert leicht erreichbare HIV- und HCV-Testangebote. Zudem müssten Engpässe in der Drogenhilfe beseitigt werden, um die Zahl der HIV-Infektionen und -Spätdiagnosen weiter zu senken.

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  • Drogenpolitik
    Ausgabe 01/2023

    akzept e.V. fordert Zeitenwende in der deutschen Drogenpolitik

    Die geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland steht im Mittelpunkt des 9. Alternativen Drogen- und Suchtberichts (alternativer-drogenbericht.de). Herausgegeben hat ihn der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, akzept e.V. Der Bericht wurde Ende des vergangenen Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt.

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  • Komorbidität
    Ausgabe 01/2023

    Zahl drogenabhängiger Endokarditis-Patienten stieg während Pandemie

    In den USA steigt die Endokarditis-Inzidenz. Dies sei in Teilen auf intravenösen Konsum von Opioiden sowie Kokain und Methamphetamine zurückzuführen. Da die Zahl in den vergangenen drei Jahren deutlich gestiegen ist, besteht offenbar ein Zusammenhang zu COVID-19. So das National Institute on Drug Abuse (NIDA) aus Baltimore/Maryland.

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  • Reform des Eingliederungshilferechts
    Ausgabe 01/2023

    Die psychosoziale Betreuung (PSB) für substituierte Opioidabhängige als SGB IX-finanzierte Leistung

    Die PSB wird leistungsrechtlich in einem bundes- und landesweit heterogenen Feld erbracht. Zu einem Teil wird sie als Leistung der Eingliederungshilfe (EGH) für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Personen finanziert. Die EGH ist seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) 2016 zu einem modernen Teilhabe-Leistungsrecht im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) weiterentwickelt worden. Opioidabhängige zählen als Subgruppe der Menschen mit schweren Substanzgebrauchsstörungen zu den Anspruchsberechtigten des SGB IX. Vorteil dieser Rechtslage ist der individuelle Rechtsanspruch auf die Leistungen aus dem SGB IX.

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