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  • Interview
    Ausgabe 03/2020

    Drogenbeauftragte Ludwig: „Nur wenn wir Vorurteile ausräumen, können wir etwas bewirken!“

    Während der Coronapandemie gehören die Substitutionspatienten zu den besonders vulnerablen Gruppen. Wie andere chronisch erkrankte Patienten drohen sie jedoch aus dem Blickfeld zu geraten. Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung und seit 2002 für die CSU im Bundestag, bewertet Substitutionspraxen und -ambulanzen daher als systemrelevant. Schon vor der Pandemie strebte sie eine flächendeckende Substitution mit Methadon oder Buprenorphin an. Da die Zahl der substituierenden Ärzte seit Jahren zurückgeht, will sie zusätzliche Ärzte gewinnen. Wie das während und unabhängig von der Pandemie geschehen soll, erklärt Ludwig im Gespräch mit Ursula Katthöfer ( textwiese.com ).

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  • Faltblatt
    Ausgabe 03/2020

    COVID-19 bei Drogenkonsum und Substitution

    Der JES-Bundesverband hat gemeinsam mit der Deutschen Aids-Hilfe ein achtseitiges Faltblatt „COVID-19 – Infos für und von Menschen, die Drogen konsumieren“ herausgegeben. Das Faltblatt erklärt kurz und verständlich die Übertragungswege, Symptome und Vorbeugemaßnahmen für COVID-19. Darüber hinaus gibt es wichtige Hinweise, was speziell Drogenkonsumenten und Substitutionspatienten beachten sollten, um sich nicht anzustecken. Hierzu zählen beispielsweise die Desinfektion von Konsumplätzen, der Hinweis auf niedrigschwellige Substitutionsangebote im Falle einer Versorgungsunterbrechung mit Drogen sowie eine eventuelle Umstellung auf Take-Home-Verordnungen.

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  • Hartz IV
    Ausgabe 03/2020

    Erstattung der Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung mit dem ÖPNV ist besonderer Bedarf

    Empfängern von Grundsicherungsleistungen, die wegen einer Methadon-Substitutionstherapie täglich eine Strecke zum Substitutionsarzt zurücklegen müssen, steht aufgrund der entstehenden Fahrtkosten ein Anspruch wegen eines besonderen Bedarfs zu. Davon sind jedoch nicht Kosten, die durch die Nutzung des eigenen Pkws entstehen umfasst, sondern lediglich die Kosten, die durch die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) entstehen würden (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2020, Az. L 3 AS 3212/18).

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  • Versorgung
    Ausgabe 03/2020

    Fachorganisationen warnen vor Versorgungskrise

    Die „Initiative Substitutionsversorgung opioidabhängiger Patient*innen“, ein breiter Zusammenschluss aus 20 Fachgesellschaften, hat der Politik im April 2020 ein 10-Punkte-Papier unterbreitet. Ziel des Papiers: Die Versorgungssicherheit bei der Therapie Opioidabhängiger langfristig zu sichern. Die COVID-19-Pandemie ist dabei Herausforderung und Chance zugleich.

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 03/2020

    Neue EBM-Nr. 01953 für die Depotmedikation und Nr. 01952 auch bei Video- oder Telefonkontakt

    Die subcutane Injektion eines Buprenorphin-Depotpräparats zählt zwar zu den anerkannten substitutionsgestützten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger, war aber bislang nicht im EBM abgebildet. Für die Behandlung mit einem Depotpräparat und die Betreuung im Rahmen der Nachsorge hat der Bewertungsausschuss jetzt die Nr. 01953 (130 Punkte; 14,28 Euro) neu in den EBM aufgenommen, zunächst befristet bis zum 30.09.2020. Sie ist einmal pro Behandlungswoche ansetzbar.

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