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  • Substitution und medizinische Reha
    Ausgabe 04/2022

    Aktuelle Umfrage zeigt: Es liegen viele Angebote zur medizinischen Rehabilitation vor

    Die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger ist eine hochwirksame, etablierte und gut evaluierte medikamentöse Standardbehandlung in der Suchtmedizin. Besonders im Zusammenspiel mit einer suffizienten psychosozialen Betreuung (PSB) stellt sie eine wichtige, auf allen Ebenen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wirksame Behandlungsmethode für opiatabhängige Menschen dar. Diese multiprofessionelle Behandlung sollte, wenn möglich, in eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker (ambulant, ganztägig ambulant oder stationär) münden.

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  • Berufsrecht
    Ausgabe 04/2022

    Nicht stabilisierte Suchterkrankung reicht für Anordnung des Ruhen der Approbation aus

    Jeder Arzt muss schon aus Patientenschutzgründen uneingeschränkt gesundheitlich zur Ausübung seines Berufs geeignet sein. Fehlt diese Eignung, z. B. aufgrund einer Suchtproblematik, droht die Anordnung des Ruhens der Approbation. Damit, welche Anforderungen an die Begutachtung einer Suchtproblematik zu stellen sind, hatte sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem neuerlichen Beschluss vom 13.07.2021 zu beschäftigen (Az. 21 ZB 18.509).

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  • Epidemiologie
    Ausgabe 04/2022

    Ukraine: Krieg begünstigt Ausbreitung von HIV

    Die Ukraine gehört zu den Ländern in Europa mit der höchsten HIV-Prävalenz. Schätzungen zufolge sind 260.000 von 42 Mio. Einwohnern mit HIV infiziert, was ungefähr 1,1 Prozent der erwachsenen Bevölkerung entspricht. Während Anfang der 1990er-Jahre überwiegend drogeninjizierende Menschen betroffen waren, treten heute 70 bis 80 % der Neuinfektionen bei heterosexuellen Personen auf. Der seit 2014 herrschende Krieg und die damit verbundenen Fluchtbewegungen haben die Ausbreitung von HIV in den Westen der Ukraine maßgeblich gefördert. Dies zeigen genetische Analysen der Viren. Weiterhin stellten Wissenschaftler der Universität Oxford fest, dass 34 % der Menschen mit Viren infiziert sind, die gegen die Wirkstoffe der Prä-Expositionsprophylaxe resistent sind. Diese Zahlen sind weitaus höher als in anderen europäischen Ländern. In der Ukraine entwickelt sich HIV folglich zu einer stillen Epidemie, da etwa die Hälfte der Infizierten ihren Infektionsstatus nicht kennen und 40 % der…

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  • Stigmatisierung
    Ausgabe 04/2022

    Soziale Isolation und Ausschließung: Bedeutung für Suchterkrankungen

    Gegenseitige Unterstützung und Hilfe findet sich bei allen soziallebenden Tieren und entsprechend auch beim Menschen.1 Dementsprechend zeigen schon Kleinkinder helfende Handlungen auch gegenüber bisher fremden Personen. Erst im späteren Verlauf des Lebens lernen wir Menschen, unsere Hilfe selektiver auf Personengruppen zu beschränken, von denen wir Gegenseitigkeit erwarten.2 Umgekehrt ist soziale Ausschließung und Isolation ein ganz wesentlicher Stressfaktor, der mit einer Vielzahl psychischer Erkrankungen verbunden ist und auch zur Entstehung und Aufrechterhaltung von Alkoholabhängigkeit beiträgt.3

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  • Rechtsprechung
    Ausgabe 04/2022

    Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs: Behörde hat keine Befugnis, Patientenakten einzusehen!

    Die für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle des Verschreibens von Betäubungsmitteln Einsicht in ärztliche Patientenakten zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Urteil vom 10.03.2022, Az. 3 C 1.21).

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  • Coronapandemie
    Ausgabe 04/2022

    Ausnahmereglungen für die Substitution bleiben weiter gültig

    Der Gesetzgeber hat bereits vor zwei Jahren mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung diverse Ausnahmeregelungen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung eingeführt, die u. a. auch die Versorgung opiatabhängiger Menschen im Rahmen der Substitutionsbehandlung sicherstellen sollen. Die Verordnung ist am 21.04.2020 in Kraft getreten und wurde Ende Mai 2022 erneut verlängert. Die Ausnahmeregeln der ursprünglichen Verordnung für die Opioidsubstitutionsbehandlung bleiben nun bis zum 25.11.2022 gültig.

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