Logo: subLetter
Newsletter abonnieren

Ausgabe 5/2025

Interview„Das Prostituiertenschutzgesetz schützt niemanden vor irgendetwas oder irgendwem!“

19.09.2025
Ausgabe 5/2025
4 min. Lesedauer

Seit 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Ziel war damals, die sexuelle Selbstbestimmung sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Das Gesetz enthält u. a. eine Anmeldepflicht für Sexarbeitende. Das Bundesfrauenministerium ließ das ProstSchG evaluieren (iww.de/s14298) und legte die Ergebnisse Ende Juni 2025 dem Bundestag vor (iww.de/s14299). In der Drogenhilfe wird das Gesetz kritisch betrachtet. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach darüber mit Gudrun Greb, Geschäftsführerin bei ragazza e.V. (ragazza-hamburg.de/de). Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg St. Georg und bietet drogenkonsumierenden und/oder der Sexarbeit nachgehenden Frauen Hilfe an.

ÄrztenachwuchsJunge Suchtmedizin will Versorgungsengpass entschärfen

19.09.2025
Ausgabe 5/2025
2 min. Lesedauer

Die Zahl der Suchtmediziner lag laut Bericht zum Substitutionsregister im Jahr 2015 noch bei 2.613 und pendelte sich in den vergangenen drei Jahren bei knapp 2.440 ein (iww.de/s14300). Dieses relativ niedrige Niveau könnte weiter sinken, da viele Suchtmediziner kurz vor dem Ruhestand stehen. Die Gruppe „Junge Suchtmedizin“, die von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) unterstützt wird, will den Trend umkehren (jungesuchtmedizin.de).

Arzneimittel-AbrechnungSichtbezug in der Apotheke: Betäubungsmittelgebühr ist nur einmal abrechenbar

19.09.2025
Ausgabe 5/2025
2 min. Lesedauer

Übernimmt eine Apotheke aufgrund einer Vereinbarung mit dem verordnenden Arzt die Überlassung eines Substitutionsmittels an einen Patienten zum unmittelbaren Verbrauch (sog. Sichtbezug) kann die Gebühr nach § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nur einmal bei der Einlösung des Rezepts und nicht bei jeder Abgabe zum unmittelbaren Verbrauch abgerechnet werden (Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 11.03.2025, Az. L 5 KR 294/22).

KokainkonsumKanada: Notfälle nach Stimulanzkonsum älterer Menschen nehmen zu

19.09.2025
Ausgabe 5/2025
2 min. Lesedauer

In Ontario (Kanada) ist die Zahl der älteren Personen, die wegen des Konsums von Kokain und anderen Stimulanzien in einer Notaufnahme behandelt werden mussten, zwischen 2010 und 2023 stark gestiegen. Das ergab eine Studie des Sunnybrook Health Sciences Centre in Ontario. Das Team interessierte sich vor allem für Personen der geburtenstarken Jahrgänge nach dem Zweiten Weltkrieg, die zwischen 1946 und 1964 geboren wurden, die sogenannten „Babyboomer“. Für diese Altersgruppe gab es zuvor kaum Studien zum Konsum von Stimulanzien.