Interview„Das Prostituiertenschutzgesetz schützt niemanden vor irgendetwas oder irgendwem!“
Seit 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Ziel war damals, die sexuelle Selbstbestimmung sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Das Gesetz enthält u. a. eine Anmeldepflicht für Sexarbeitende. Das Bundesfrauenministerium ließ das ProstSchG evaluieren (iww.de/s14298) und legte die Ergebnisse Ende Juni 2025 dem Bundestag vor (iww.de/s14299). In der Drogenhilfe wird das Gesetz kritisch betrachtet. Ursula Katthöfer (textwiese.com) sprach darüber mit Gudrun Greb, Geschäftsführerin bei ragazza e.V. (ragazza-hamburg.de/de). Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg St. Georg und bietet drogenkonsumierenden und/oder der Sexarbeit nachgehenden Frauen Hilfe an.