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Ausgabe 3/2017

RechtVideoüberwachung im Sanitärbereich?

22.05.2017
Ausgabe 3/2017
4 min. Lesedauer

An die beinahe allgegenwärtige Überwachung auf öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder in Gebäuden durch Kameras haben wir uns mittlerweile gewöhnt und fühlen uns durch sie in vielen Fällen sogar sicherer. Anders könnte es Patienten bei dem Gedanken ergehen, beim Besuch in der Arztpraxis gefilmt zu werden. Noch drastischer erscheint die Vorstellung, in Toilettenräumen gefilmt zu werden. Doch genau dies geschieht in mancher Arztpraxis, in der Substituierte zum Abstinenznachweis Urin abgeben müssen. Die Begründung ist immer gleich: Nur auf diese Weise könnten Manipulationen an den Urinproben ausgeschlossen werden. Die Frage ist jedoch: Müssen Substituierte sich tatsächlich filmen lassen?

Therapie Morphin Retard in der Opioid-Substitutionstherapie

22.05.2017
Ausgabe 3/2017
4 min. Lesedauer

Die erste wissenschaftliche Publikation zum Einsatz von oralem Morphin mit verzögerter Freisetzung (Morphin Retard) in der Opioid-Substitutionstherapie (OST) erschien 1996. Die erste Zulassung einer Arznei in dieser Indikation erfolgte in Österreich 1998, mit der Registrierung von Substitol retard® (Morphin-Sulphat). Compensan retard® (Morphin-Hydrochlorid) folgte fünf Jahre später, 2003. Weitere Zulassungen in europäischen Staaten wie Slowenien (2005), der Slowakei (2005), Bulgarien (2006), Luxemburg (2006), der Schweiz (2013) und Deutschland (2015) waren die Folge. Nicht nur das Interesse an Morphin Retard in der OST ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen, sondern damit einhergehend auch die wissenschaftliche Evidenz für dessen Anwendung. Speziell für Patienten, die mit (Levo-)Methadon oder Buprenorphin nicht ausreichend stabilisiert werden können, stellt Morphin Retard eine wirksame und seitens der Patienten gut akzeptierte Alternative dar.