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Ausgabe 6/2017

TherapieReform des Substitutionsrechts abgeschlossen

08.11.2017
Ausgabe 6/2017
7 min. Lesedauer

Aktuell ist die 3. Änderungsverordnung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVVÄndV) vom 22.05.2017 in Kraft getreten (BGBl. I, 1275), nachdem die ergänzend notwendige Richtlinie zur Substitutionstherapie der Bundesärztekammer am 02.10.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Damit sind nun zahlreiche Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Substitutionsvorschriften in der Praxis angekommen, die bereits mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) im Mai 2017 veröffentlicht worden waren (siehe subLetter 5/2017). Insbesondere für Apotheker stellen wir die Auswirkungen auf die Praxis hier noch einmal vor.

ArzneimittelregressArzneimittelregress wegen Verordnung von Methadon ohne Substitutionsgenehmigung

08.11.2017
Ausgabe 6/2017
2 min. Lesedauer

Verordnet ein praktischer Arzt seinen Patienten Methadon, ohne diese Leistungen nach EBM abzurechnen und ohne eine Substitutionsgenehmigung zu besitzen und verordnet er diesen Patienten zusätzlich auch noch Benzodiazepine, so hat er die erhaltenen Entgelte im Wege des Arzneimittelregresses zurückzuzahlen (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.04.2017, Az. L 11 KA 72/14).