LeserforumBtM-Dokumentationsgebühr mehrfach abrechnen?!
Im subletter Nr. 2/2018 wurde im Beitrag „Zusatzvergütung des ‚Sichtbezugs‘ in Apotheken“ (online unter www.subletter.de) das folgende Fazit gezogen: „Wird ein Substitutionsmittel oder werden Teilmengen eines Substitutionsmittels in der Apotheke dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, fällt für jede dieser Überlassungen die Zusatzvergütung nach § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) an.“ Diese Aussage hat bei einigen Lesern die Sorge aufkommen lassen, dass die empfohlene Vorgehensweise Retaxierungen zur Folge haben könnte.