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Ausgabe 4/2018

LeserforumBtM-Dokumentationsgebühr mehrfach abrechnen?!

23.07.2018
Ausgabe 4/2018
4 min. Lesedauer

Im subletter Nr. 2/2018 wurde im Beitrag „Zusatzvergütung des ‚Sichtbezugs‘ in Apotheken“ (online unter www.subletter.de) das folgende Fazit gezogen: „Wird ein Substitutionsmittel oder werden Teilmengen eines Substitutionsmittels in der Apotheke dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, fällt für jede dieser Überlassungen die Zusatzvergütung nach § 7 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) an.“ Diese Aussage hat bei einigen Lesern die Sorge aufkommen lassen, dass die empfohlene Vorgehensweise Retaxierungen zur Folge haben könnte.

Patientenversorgung„Wir müssen Suchterkrankungen aus der rechtlich-sozialen Schmuddelecke herausholen“

23.07.2018
Ausgabe 4/2018
4 min. Lesedauer

Substitutionsärzte warnen vor dramatischen Versorgungslücken bei der Behandlung von drogenabhängigen Patienten. Denn zahlreiche Hausärzte mit Substitutionspatienten werden in den kommenden 5 bis 10 Jahren in den Ruhestand gehen. Obwohl die neue Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) vom Mai 2017 die Richtlinienkompetenz an die Bundesärztekammer übertrug und substituierende Ärzte juristisch besser absicherte, fehlt es an Nachwuchs. Ursula Katthöfer (www.textwiese.com) befragte dazu Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Er gehörte zu den ersten Substitutionsärzten in Deutschland.

TherapieGHB – Komplikationen im Entzug und ihre Vermeidung

23.07.2018
Ausgabe 4/2018
5 min. Lesedauer

GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) und seine Vorläufersubstanzen GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) werden aufgrund der psychoaktiven Eigenschaften häufig in der Partyszene eingenommen. Stellt sich eine Abhängigkeit ein, so geht die Entzugsbehandlung oft mit dem Risiko schwerwiegender Komplikationen, wie schwer beherrschbaren Delirien einher. Hier kann die Entzugsbehandlung mit pharmazeutischem GHB sinnvoll sein, anstatt wie bislang, mit hochdosierter Gabe von Benzodiazepinen. Die im Folgenden dargestellten Empfehlungen basieren auf den in dem Artikel genannten Studien, bislang gibt es hierzu keine Empfehlung im Rahmen der S3-Leitlinien (2, 9, 10, 12).