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Ausgabe 5/2018

StudieRückgang der Drogentoten

21.09.2018
Ausgabe 5/2018
2 min. Lesedauer

Erstmals seit 2012 gab es einen leichten Rückgang bei den an illegalen Drogen verstorbenen Menschen. Im Jahr 2017 verstarben 1.272 Personen an den Folgen ihres Drogenkonsums, das sind 5 % weniger als 2016. Die größte Gruppe bilden, wie in den vorherigen Jahren, Männer, das durchschnittliche Alter der Verstorbenen betrug 39 Jahre. Damit stieg das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt des Drogentods kontinuierlich von 26 Jahren im Jahr 1982 auf 39 Jahre im Jahr 2017 an.

VersorgungArbeitshilfen zum Sichtbezug in Apotheken

21.09.2018
Ausgabe 5/2018
1 min. Lesedauer

Bereits Ende 2017 hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) ihre Leitlinie zur Herstellung und Abgabe von Betäubungsmitteln zur Opioidsubstitution aufgrund der Änderungen zur Substitutionsbehandlung in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) an die neue Rechtslage angepasst (Download unter ogy.de/11hd). Zur Leitlinie gehören 4 Arbeitshilfen, die sich mit dem Sichtbezug, der Dokumentation und der Schweigepflichtsentbindung beschäftigen.

BerufsrechtFreiheitsstrafe und Approbationsentzug nach unerlaubter Take-home-Vergabe aus dem Dosierautomaten

21.09.2018
Ausgabe 5/2018
3 min. Lesedauer

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Urteil vom 13.03.2018 den Entzug der Approbation eines Substitutionsarztes bestätigt, der zuvor vom Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in 705 Fällen unter Einsatz eines Dosierautomaten verurteilt wurde (Details unter www.subletter.de in Ausgabe 1, 2015)

VertragsarztrechtHzV: Substitutionsarzt klagt erfolgreich gegen seine KV wegen angeblicher Doppelabrechnung

21.09.2018
Ausgabe 5/2018
3 min. Lesedauer

Verletzt ein an der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V teilnehmender Arzt seine Pflichten, kann er der Krankenkasse zum Schadenersatz verpflichtet sein. Während der Geltungsdauer eines Hausarztvertrags eintretende Vertragsänderungen werden für den teilnehmenden Arzt aber nur dann verbindlich, wenn die Vertragspartner des Hausarztvertrags ihrer Informationspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen sind (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 12.12.2017, Az. S 38 KA 2001/14).